HMS verwaltet Ihre Wohnung oder Objekt unter Berücksichtigung Ihrer Interessen,
Rechte und Pflichten sowie den gesetzl. rechtlichen Konformitäten

Sondereigentums-Verwaltung
Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung von Eigentumswohnungen oder Teileigentum, deren Eigentümer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind.
Dabei übernimmt die Hausverwaltung für den Eigentümer die allgemeine Grundverwaltung welche zb. die rechtliche Betreuung beinhaltet, die kaufmännische und auf Wunsch auch die technische Verwaltung. Und nimmt somit, stellvertretend für den Eigentümer alle Rechten und Pflichten im Innen-, sowie im Aussenverhältnis wahr.
Im Grunde ist die Sondereigentumsverwaltung eine reduzierte Form der Miet-Verwaltung.
Bei der Sondereigentumsverwaltung sowie bei der Miet-Verwaltung, werden die zu erbringenden Leistungen ausschließlich im zuvor geschlossenen Verwaltungsvertrag schriftlich vereinbart.
Allgemeine Grundverwaltung
  • Vertretung des Eigentümers mit seinen Rechten und Pflichten
  • Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen z.B. Betriebssicherheitsverordnung und Feueranlagenverordnung
  • Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen z.B. Versicherungsverträge, Wartungsverträge
  • Vertretung bei / mit Anwälten und vor Gericht
  • Korrespondenz zwischen Innen-, und Aussenverhältnis


Kaufmännische Verwaltung
  • Verwaltung und Verbuchung des Geldverkehrs
  • Ausführung der monatlichen Sollstellung der Hausgeld, und Betriebskostenzahlungen und deren Überwachung
  • Verwaltung des Girokontos für ein-, und ausgehende Zahlungen bzgl. des Eigentums, sowie ggf. Erhaltungsrücklagekonto
  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen




Technische Verwaltung
  • Überwachung des Eigentums, durch zuvor festgelegte Objektbegehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, nach vorangegangener Preisanfrage, Ausschreibung und Auftragsvergabe.
  • Rechnungskontrolle, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber der Versicherung
  • Einweisung Handwerker und Servicedienstleister
  • Ggf. das Beauftragen von Sachverständigen bzw. Gutachter